In den letzten Jahren sind die frühmittelalterlichen Leges, die ältesten Rechtsaufzeichnungen der Kontinentalgermanen, erneut in den Vordergrund des Interesses gerückt. In diese Rechtstexte sind volkssprachige Wörter eingefügt, die entweder unmittelbar syntaktisch und grammatikalisch in den lateinischen Text integriert oder aber in der Form von quod ... 'vocant', 'quod' ... 'dicunt' undähnlichen Glossen den einzelnen Bestimmungen beigegeben sind.
Für die vorliegende Untersuchung stellen sich grundsätzlich zwei Aufgabenbereiche: 1. Die sprachliche Analyse der volkssprachigen Bezeichnungen aus dem Bereich der Heilkunde im weitesten Sinne, die in die Leges eingefügt sind, d.h. die deskriptive und historische Untersuchung der Termini, ihre Einordnung in lexikalische Makrostrukturen und "in den allgemeinen kulturgeschichtlichen Zusammenhang". 2. Die Erfassung der sachlichen Informationen aus dem medizinischen Bereich und deren Einordnung in den medizinhistorischen Rahmen. Beide Aufgabenbereiche stehen freilich nicht beziehungslos nebeneinander, sondern wirken wechselseitig erhellend.
Author(s): Annette Niederhellmann
Series: Arbeiten zur Frühmittelalterforschung, 12. Die volkssprachigen Wörter der Leges barbarorum, 3
Publisher: Walter de Gruyter
Year: 1983
Language: German
Pages: lxvi+306
City: Berlin
VORWORT v
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS xi
LITERATURVERZEICHNIS xvii
1. VORBEMERKUNGEN 1
2. DER MEDIZINHISTORISCHE HINTERGRUND 39
3. DIE KRANKHEITEN 47
4. DAS XENODOCHIUM 58
5. ARZT UND THERAPIE 66
6. ZAUBER 92
7. SCHWANGERSCHAFT, ABTREIBUNG UND EMPFÄNGNISVERHÜTUNG 120
8. KASTRATION 142
9. DIE VOLKSSPRACHIGEN BEZEICHNUNGEN FÜR KÖRPERTEILE 155
10. DIE VOLKSSPRACHIGEN BEZEICHNUNGEN FÜR KÖRPERSEKRETE 196
11. DIE VOLKSSPRACHIGEN BEZEICHNUNGEN FÜR VERLETZUNGEN 207
12. DIE VOLKSSPRACHIGEN BEZEICHNUNGEN FÜR VERLETZUNGSFOLGEERSCHEINUNGEN 287
13. ZUSAMMENFASSUNG 298