[Zeitschrift für vergleichende Sprachforschung auf dem Gebiet der indogermanischen Sprachen : Ergänzungshefte. № 26] Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht, 1976 — 71 S.
Das sogenannte ,Lachmannsche Gesetz′ für das Lateinische ist in der Forschung häufig behandelt worden. Eine allgemein anerkannte und einleuchtende Fassung dieses ,Gesetzes′, die die — je nach vorgeschlagener Konzeption in unterschiedlicher Weise — bestehenbleibenden Widersprüche, Ausnahmen und Schwierigkeiten beseitigt hätte, konnte bisher jedoch trotz solchen vielfältigen Bemühungen nicht erreicht werden. Für diese unbefriedigende Situation sind prinzipiell zwei verschiedene Gründe denkbar. Entweder fehlt immer noch eine vollauf zutreffende wissenschaftliche Beurteilung des in der Forschungsgeschichte mit dem Namen Lachmanns verbundenen ,Gesetzes′; dann muß weiter nach einer wirklich zureichenden, das gesamte einschlägige Material besser als bisher erfassenden Version der Regularität gesucht werden. Oder aber wir haben es bei dem fraglichen Phänomen gar nicht mit einer eigentlichen, sprachlich allgemein verbindlichen und aus einem einheitlichen Prozeß hervorgegangenen Gesetzmäßigkeit zu tun, die nach Bedingungen, Zeit und Resultat ihres Wirkens auf eine einfache schlüssige Formel zu bringen wäre; in diesem Falle wären die vielen heterogenen und bei allem aufgewandten Scharfsinn letztlich ihr Ziel nicht erreichenden Definitionsversuche auf die generelle, aber unzutreffende Leithypothese zurückzuführen, daß tatsächlich ein uniformer, irgendwie gesetzmäßig geregelter und nur der adäquaten Analyse harrender sprachlicher Befund vorliege. Um die nachstehend angestellten Erwägungen nicht schon terminologisch vorzubelasten, soll im folgenden eine Bezeichnung wie ,Lachmanns Gesetz′) o.ä. durch die neutrale Sigle „L.″ ersetzt werden.