Kant und der Rechtsstaat: Und andere Essays zu Kants Rechtslehre und Ethik

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Kant entwickelt im letzten Jahrzehnt des 18. Jahrhunderts als erster den Gedanken des Rechtsstaats, der bei ihm (lateinisch) "status iuridicus" heisst, was er selbst mit "rechtlicher Zustand" ubersetzt. Einige seiner Anhanger erfinden als Ubersetzung von "status iuridicus" das Wort "Rechtsstaat", das es bis dahin noch nicht gegeben hatte und das dann im Laufe des 19. Jahrhunderts Kants eigene Ubersetzung verdrangt. Wichtige Regeln werden als Regeln des Rechtsstaats zuerst von Kant formuliert, so die Regel, die wir heute mit dem Rechtssprichwort "Keine Strafe ohne Gesetz" wiedergeben, oder die Regel, dass die rechtsstaatlichen Organe verpflichtet sind, begangene Straftaten zu verfolgen, was wir heute als "Legalitatsprinzip" bezeichnen. - In Kants Ethik steht der Begriff der Menschenwurde im Mittelpunkt. Diese Wurde setzt voraus, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird.

Author(s): Joachim Hruschka
Publisher: Karl Alber
Year: 2015

Language: German
Pages: 264

Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Erstes Kapitel: Kant und der Rechtsstaat
I. Zur Geschichte des Wortes »Rechtsstaat«
II. Kants Definition eines rechtlichen Zustandes
III. Das Axiom der äußeren Freiheit
IV. Gleichheit als gleiches Verpflichtungsvermögen
V. Das äußere Mein und Dein
VI. Die öffentliche Gerechtigkeit
VII. Insbesondere: Die öffentliche Gerichtsbarkeit und der freie öffentliche Markt
VIII. Die Unterscheidung und Trennung der drei staatlichen Gewalten
IX. Rechtsstaat und Demokratie
X. Rechtsstaat und Wohlfahrtsstaat
XI. Rechtsstaat und Utilitarismus
XII. Der Begriff des Rechtsstaats als Kritik am Rechtspositivismus
XIII. Anwendung des Rechtsstaatsgedankens auf die Beziehungen zwischen den Staaten und zwischen den Völkern
XIV. Schlußbemerkung: Rechtsstaat und Friedenszustand
Zweites Kapitel: Das Erlaubnisgesetz der praktischen Vernunft und der ursprüngliche Erwerb von Stücken des Erdbodens
I. Zwei Begriffe von »erlaubt«
II. Zwei Begriffe von »Erlaubnisgesetz«
III. Erlaubnisgesetze als Ermächtigungsnormen
IV. Der Inhalt des Erlaubnisgesetzes des § 2 der Rechtslehre
V. Der ursprüngliche Erwerb von Stücken des Erdbodens
VI. Der ursprüngliche Gesamtbesitz
VII. Das Aufteilungsgebot
VIII. Die Adressaten des Erlaubnisgesetzes
IX. Der Vorgriff auf den rechtlichen Zustand
X. Die Nötigung zum Eintritt in einen rechtlichen Zustand
XI. Die ursprüngliche Gemeinschaft des Bodens als eine Interessengemeinschaft
XII. Zu den Grenzen jeder möglichen ursprünglichen Erwerbung
Drittes Kapitel: Kant, Feuerbach und die Grundlagen des Strafrechts
I. »Keine Strafe ohne Gesetz« in Kants Rechtslehre
II. »Keine Strafe ohne Gesetz« bei Feuerbach
III. Kants nachträglicher Kommentar zu dem »… weil er verbrochen hat«
IV. Das Legalitätsprinzip bei Feuerbach
V. Das Legalitätsprinzip bei Kant
VI. »Es kan niemand gestraft werden als nach bewiesenem Verbrechen«
VII. Zur Funktion des Strafrechts in einem Rechtsstaat
VIII. Feuerbachs Zusammenfassung der rechtsstaatlichen Grundsätze des Strafrechts
Zusatz: Zur gegenseitigen Implikation von oberster Staatsgewalt und Strafgerechtigkeit
Viertes Kapitel: Drei Vorschläge Kants zur Reform des Strafrechts
I. Ein Vorschlag zu zwei Privilegierungstatbeständen
II. Die Einführung und die Abschaffung der Schwurgerichte in Deutschland
III. Ein Vorschlag zum Thema »Entkriminalisierung« des Lebens
Fünftes Kapitel: Völkerstaat, Völkerbund und der permanente Staatenkongreß in Kants Rechtslehre
I. Völkerstaat und Völkerbund in der Schrift Zum ewigen Frieden
II. Völkerstaat und Völkerbund in der Rechtslehre
III. Kann der Eintritt in einen Völkerstaat durch Krieg erzwungen werden?
IV. Zum permanenten Staatenkongreß
V. Der permanente Staatenkongreß in Den Haag
VI. Der Droit public de l’Europe – Das Europäische Öffentliche Recht
VII. Die Aufgabe eines permanenten Staatenkongresses
Sechstes Kapitel: Zur Logik der Zurechnung in der Vigilantius-Nachschrift
I. Der Begriff der causa libera
II. Die Differenz von imputatio facti und imputatio legis
III. Zu den Gründen, die die Zurechnung ausschließen
IV. Schlußbemerkung zur Zurechnung in der Metaphysik der Sitten
Siebtes Kapitel: Die Würde des Menschen in der Metaphysik der Sitten
I. Der Mensch als homo phaenomenon und als homo noumenon
II. Das Bewußtsein des moralischen Imperativs als Faktum der Vernunft
III. Ein Vergleich mit den Regeln der Logik
IV. Gewissen und moralisches Gefühl
V. Der Mensch als Person
VI. Menschenwürde
VII. Vom Ende der Menschenwürde
Achtes Kapitel: Auf dem Wege zum Kategorischen Imperativ
I. Die Soziabilität des Menschen bei Pufendorf und Kant
II. Zur voluntas communis als dem Maßstab richtigen Handelns
III. Zum Prinzip der Verallgemeinerung im 18. Jahrhundert
IV. Die Ausarbeitung des Selbstwiderspruchs am Beispiel des Früchtediebstahls
Neuntes Kapitel: Die Goldene Regel in der Zeit der Aufklärung und Kants Stellungnahme zur Goldenen Regel
I. Die Ausarbeitung der beiden Versionen der Goldenen Regel
II. Der Name »Goldene Regel«
III. Die Funktion der Goldenen Regel bei Hobbes, Thomasius und Heineccius
IV. Die Kritik an der Goldenen Regel und ihre Wirkung
V. Kants Stellungnahme in der Grundlegung zur Metaphysik der Sitten
Anhang: Die »Verabschiedung« Kants durch Ulrich Klug im Jahre 1968 – Einige Korrekturen
I. Kant und Klug zum »weil er verbrochen hat«
II. Kant und Klug zu dem Grundsatz, daß ein Richter nur die gesetzliche Strafe verhängen darf
III. Kant zur »Vergeltung« und zum Zweck einer gesetzlichen Strafandrohung
IV. Kant und Klug zum »Wiedervergeltungsrecht (ius talionis)«
V. Das Insel-Beispiel
VI. Kant und Klug zum Kategorischen Imperativ
VII. Schlußbemerkung
Kants Schriften, die in diesem Buch behandelt werden
Literaturverzeichnis
Literatur vor 1900
Literatur nach 1900
Personenregister
Sachregister